Standards und Richtlinien für Deutschland

 

Standard für Biokraftstoffe an deutschen Tankstellen

Seit dem 1. Januar 2011 haben deutsche Autofahrer die Möglichkeit, Super E10 zu tanken. Die Änderung war Teil des Plans Deutschlands, die CO2-Emissionen schrittweise zu reduzieren, und die Umsetzung einer 80-prozentigen Reduktion bis 2050. Zuvor hatte Biokraftstoff in Deutschland nur fünf Prozent Ethanol-Gehalt, während in E10 entsprechend 10 Prozent Ethanol zu verzeichnen sind – ein Anstieg, der sich als umweltfreundlicher erweisen sollte.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) schätzte zu dem Zeitpunkt, dass rund 90 Prozent der vorhandenen deutschen Autos E10-kompatibel seien. Jene Fahrzeuge, die nicht auf E10 fahren könnten, würden weiterhin die Fünf-Prozent-Variante verwenden.

Laut dem BMU sollte das Benzin mit höherem Ethanol-Gehalt CO2-Emissionen in die Umwelt und die Abhängigkeit der Verbraucher von sinkenden Ölreserven verringern. Mit dieser Initiative sollte Deutschland auch einer Richtlinie der Europäischen Kommission Folge leisten, die ab 2018 eine EU-weite Einsparung von Treibhausgasemissionen von 60 Prozent anstrebte.

Belastung der Umwelt

Ein Streitpunkt war die tatsächliche Auswirkung des neuen Biokraftstoffs auf die Umwelt aufgrund einer sogenannten indirekten Landnutzung. Dies ist im Wesentlichen die Folge der veränderten Bodennutzung, um Pflanzen für die Biokraftstoffproduktion zu produzieren. Da mehr Ackerland für die Produktion von Biokraftstoff genutzt wird, wirkt sich die erhöhte Rodungsrate für den Anbau von Nahrungspflanzen auf die Kohlenstoffemissionen aus. Ursprünglich hatte die Kommission die Verabschiedung der Richtlinie 98/70 / EG vorweggenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ab dem 1. Januar 2011 über die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen und Energie zu berichten.

Gemäß der Richtlinie waren die Lieferanten dazu verpflichtet, die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen bis spätestens Ende 2020 schrittweise um 10 Prozent reduzieren.

Kurz vor Beginn der Initiative im Januar 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit Biokraftstoffen. Es stellte fest, dass die Auswirkungen der indirekten Landnutzung mehr erforscht werden sollten, bevor sie mit der Richtlinie fortfahren würden.

„Die möglichen Auswirkungen der indirekten Landnutzung müssen in unserer Biokraftstoffpolitik angemessen gewichtet werden. Es liegt in unserem Interesse, dies ernsthaft zu untersuchen und eine Gesetzgebung zu gewährleisten, die negative Nebenwirkungen vermeidet“, sagte der damalige Energiekommissar Günther Oettinger. Aufgrund dieser Ergebnisse hat die Kommission ihre Biokraftstoffrichtlinie bis Juli 2011 verschoben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Deutschland sagt jedoch aus, dass viele der für die Biokraftstoffproduktion erforderlichen Rohstoffe derzeit lokal und nachhaltig angebaut werden.

eight-paper